Erneut Gutschein oder Geld zurück?

2020 hatte ich zu Ostern eine Ferienwohnung für zehn Personen aus fünf Haushalten gebucht. Weil wir sie nicht nutzen durften, stellte mir der Vermieter einen Gutschein für Ostern 2021 aus. Jetzt werden wir die Wohnung wegen Corona erneut nicht beziehen können. Der Vermieter bietet mir wieder einen Gutschein an, befristet bis Ende 2021. Ich möchte mein Geld zurück.

Es kommt zunächst darauf an, was zu Ostern in dem Bundesland, in dem sich die gebuchte Ferienwohnung befindet, Corona-bedingt möglich sein wird. Der am 3. März 2021 von Bund und Ländern entwickelte „Stufenplan“, den die Länder unterschiedlich umsetzen, sieht Öffnungsmöglichkeiten, je nach aktuellen Inzidenzwerten, in den betroffenen Regionen vor.

Bei den aktuell wieder steigenden Inzidenzwerten scheint der Osterurlaub mit zehn Personen aus unterschiedlichen Haushalten undenkbar. Sollten Sie – wider Erwarten – die Reise zu Ostern aber...