Erbbauzinserhöhung ins Grundbuch?

Ich bin Eigentümerin eines 750 m² großen Erbbaugrundstücks. Laut Vertrag kann ich den Erbbauzins erhöhen. Muss ich die Erhöhung im Grundbuch eintragen lassen? Wer trägt die Kosten, wenn im Erbbau­rechtsvertrag dazu nichts geregelt wurde?

Auf den Erbbauzins finden nach § 9 Erbbaurechtsgesetz die Vorschriften des BGB über die Reallasten Anwendung. Der Erbbauzins stellt eine dingliche Belastung des Erbbaurechts dar. Dinglich heißt: Sie als Erbbaurechtsgeber können Vollstreckungsmaßnahmen in das Erbbaurecht veranlassen, wenn der Zins nicht gezahlt wird.

Klausel festlegen

Da Erbbaurechtsverträge normalerweise sehr lange laufen, ist es üblich, im Vertrag eine Anpassung zu vereinbaren. Üblich sind Vereinbarungen eines „gleitenden Leistungsumfangs“, was nach § 1105 Abs. 1 BGB zulässig ist, wenn anhand der in der Vereinbarung festgelegten...