Erbbaurecht zu hoch belastet?

Wir haben ein Grundstück mit Kotten in Erbpacht vergeben. Nun will der Berechtigte verkaufen. Der Käufer will den Kaufpreis plus Renovierung zu 100 % finanzieren. Dafür braucht er unsere Zustimmung, die wir ihm laut Vertrag nur bedingt geben müssen („Grundpfandrechte bis zu 70 % der Baukosten“). Dürfen wir ablehnen? Was passiert bei einer Zwangsversteigerung?

Um den Eigentümer zu schützen, wird bei der Bestellung eines ­Erbbaurechtes in der Regel vereinbart, dass der Berechtigte nur verkaufen darf, wenn der Grundstückseigentümer zustimmt. Zu-dem vereinbaren die Parteien, dass auch die Belastung des Erbbaurechts mit einer Hypothek, Grundschuld oder Reallast der Zustimmung des Eigentümers bedarf. Auch dies ist zulässig. In Ihren Fall ist es so, dass der Erbbaunehmer das Erbbaurecht nicht zu hoch belasten darf. Sie müssen zustimmen, wenn der Berechtigte ein Darlehen oder einen...