Die Kosten der Beseitigung der Nester tragen in der Regel Sie als Vermieter. Etwas anderes kann in folgenden Fällen gelten: Der Mieter hat sich im Mietvertrag zur Kostenübernahme im Fall einer Schädlingsbekämpfung verpflichtet oder der Mieter ist für den Schädlingsbefall verantwortlich oder der Mieter hat den Vermieter trotz Kenntnis vom Schädlingsbefall nicht oder nicht rechtzeitig informiert. Es kann dann auch eine anteilige Kostentragung infrage kommen.
Die Beseitigungskosten dürfen Sie grundsätzlich auch nicht als laufende Betriebskosten auf die Mieter umlegen, insbesondere wenn es sich um einen einmaligen Schädlingsbefall handelt. Betriebskosten sind regelmäßige und wiederkehrende Kosten für die Bewirtschaftung eines Grundstücks.
(Folge 28-2019)