Einsicht in alte Schlachtdaten

Ich benötige die Daten einer länger zurückliegenden Schlachtviehlieferung. Wie lange muss ein Schlacht­betrieb die Daten aufbewahren und habe ich Anspruch auf Einsicht, was meine Daten betrifft?

Nach derzeitigem Kenntnisstand müssen betriebliche Unterlagen sechs Jahre aufbewahrt werden. Das wären beispielsweise Klassifizierungsprotokolle.

Finanziell relevante Unterlagen müssen zehn Jahre aufbewahrt werden – also etwa Abrechnungen an Lieferanten.

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