Eigentümer oder Wohnungsmieter?

Ich habe eine Wohnung vermietet. Welche Versicherung kommt für den Schaden auf, wenn die Wohnungstür, Terrassentür oder ein Fenster durch Einbruch beschädigt wird? Bin ich als Eigentümer verantwortlich? Oder muss sich der Mieter um den Versicherungsschutz kümmern?

Schäden am Gebäude infolge eines Einbruches, etwa an der Wohnungstür, Terrassentür oder am Fenster, sind in der Regel über eine Hausratversicherung abgedeckt. Der Vermieter eines Hauses schließt üblicherweise eine Wohngebäudeversicherung ab. Hier sind Diebstahlschäden nicht versichert. Der Hausrat in einer Mietwohnung gehört regelmäßig dem Mieter. Sie sollten also zunächst mit Ihrem Mieter klären, ob er eine Hausratversicherung abgeschlossen hat.
Ist das...