Schäden am Gebäude infolge eines Einbruches, etwa an der Wohnungstür, Terrassentür oder am Fenster, sind in der Regel über eine Hausratversicherung abgedeckt. Der Vermieter eines Hauses schließt üblicherweise eine Wohngebäudeversicherung ab. Hier sind Diebstahlschäden nicht versichert. Der Hausrat in einer Mietwohnung gehört regelmäßig dem Mieter. Sie sollten also zunächst mit Ihrem Mieter klären, ob er eine Hausratversicherung abgeschlossen hat.
Ist das nicht der Fall, kann es passieren, dass Sie als Vermieter auf dem Schaden sitzen bleiben, wenn der Dieb zum Beispiel die Terrassentür aufgehebelt und beschädigt hat. Vor diesem Hintergrund sollten Sie darauf drängen, dass der Mieter Ihrer Wohnung nicht nur eine private Haftpflichtversicherung, sondern auch eine Hausratversicherung abschließt.
Eine Hausratversicherung deckt die Risiken durch Brand, Blitzschlag, Leitungswasser, Einbruchdiebstahl/Vandalismus und Sturm/Hagel ab. Falls Sie im Vertrag einen pauschalen Wertansatz von etwa 650 €/m2 Wohnfläche vereinbaren, verzichten die Gesellschaften darauf, im Schadensfall die Entschädigung zu kürzen, falls tatsächlich der Wert des kompletten Hausrates höher als die vereinbarte Versicherungssumme ist.
Jeder Hausbesitzer/Mieter sollte beim Abschluss einer Hausratversicherung zudem darauf achten, dass die sogenannten Überspannungsschäden im Vertrag mitversichert sind. Solche Schäden treten üblicherweise bei Gewittern auf. Durch einen Blitz entstehen dann kurzfristig Überspannungen im Stromnetz oder an den Elektrogeräten selbst.