Den Pächter entschädigen?

Mein verstorbener Vater hat mich im Testament zum Erben seines Hofes eingesetzt. Bis zu meinem 25. Lebensjahr hatte meine Mutter das Verwaltungsrecht. Sie hat den Hof verpachtet, weil sie berufstätig und ich noch minderjährig war. Mitte März 2015 bin ich 25 geworden, doch der Pachtvertrag läuft noch bis Ende September 2022. Kann ich den Pachtvertrag vorzeitig kündigen? Muss meine Mutter dem Pächter in diesem Fall Entschädigung zahlen? Eigentlich wünschte Mutter eine kürzere Vertragslaufzeit, das wollte der Pächter nicht.

Bei dem Hof handelt es sich offensichtlich um einen Hof im Sinne der HöfeO. Nach § 14 Abs. 1 HöfeO stand Ihrer Mutter ein „Verwaltungs- und Nutznießungsrecht“ am Hof zu, bis Sie 25 wurden. Bei Ihrem Geburtstag hat sich dieses Recht in ein Altenteilsrecht umgewandelt, das Ihre Mutter heute wahrnimmt. Wegen der Vergleichbarkeit zum Nießbrauchsrecht nach BGB werden auf das Recht zur Verwaltung und Nutznießung nach § 14 HöfeO die Vorschriften der §§ 1030 ff BGB analog angewendet. Das hat zur Folge, dass Ihre Mutter berechtigt war, über das Ende des Nießbrauchrechts hi­naus den Hof zu verpachten. Dieser Vertrag ist grundsätzlich auch Ihnen als Eigentümer gegenüber wirksam.

Mit Beendigung des Nutzverwaltungsrechts treten Sie in die Pachtverträge ein, die Ihre...