Darf Pächter Zahlung kürzen?

Ein ehemaliger Pächter hat bei Pachtende 2500 € von der letzten Zahlung abgezogen. Mit dem Hinweis, er hätte vor zehn Jahren diese Summe zu viel bezahlt – damals aus Versehen. Belege oder Beweise kann er nicht beibringen. Ist die Forderung nicht längst verjährt? Seit Oktober 2011 haben wir die Flächen neu verpachtet.

Unter bestimmten Voraussetzungen darf ein Pächter gemäß § 215 BGB seine Forderungen mit der geschuldeten Pachtzahlung aufrechnen. Dies ist der Fall, wenn der Anspruch in dem Zeitpunkt noch nicht verjährt war, in dem erstmals aufgerechnet wer­den konnte.

In Ihrem Fall will der Pächter...