Darf Pächter Flächen unterverpachten?

Der Pächter unserer Flächen, 15 ha, hat das Land seit drei Jahren einem Nachbarn überlassen. Die Prämien bezieht er jedoch weiter, er zahlt auch die Pacht. Jetzt hat er alle größeren Maschinen und die meisten Tiere verkauft. Laut Pachtvertrag darf er nicht unterverpachten. Dürfen wir kündigen? Der Pachtvertrag läuft noch acht Jahre…

Nach § 589 Abs. 1 Nr. 1 BGB ist es dem Pächter nicht gestattet, ohne Erlaubnis des Verpächters die Nutzung der Pachtsache einem Dritten zu überlassen, also die Sache weiterzuverpachten. Eine erlaubnispflichtige Nutzungsüberlassung ist gegeben, wenn der Pächter seinen Besitz an der Pachtsache zugunsten eines Dritten ganz oder teilweise aufgibt.

Das bedeutet, dass der Dritte von dem Pächter in die Lage versetzt wird, die Pachtsache ohne Einschränkung so zu nutzen, wie er das möchte. Folge einer Nutzungsüberlassung ist es, dass der Pächter selbst vom Gebrauch der Sache ausgeschlossen wird.

Eine solche...