Darf Pächter Beseitigung fordern?

Ich habe eine Weide für meine Pferde gepachtet. Der Orkan Friederike hat auf dem Nachbargrundstück Baumkronen und Äste abgerissen, die in die Weide sowie meinen Zaun gefallen sind. Kann ich als Pächter die Beseitigung fordern oder muss dies der Verpächter der Weide tun?

Sie haben mit dem Verpächter einen Landpachtvertrag geschlossen. Dieses Vertragsverhältnis begründet für Sie Rechte (Nutzung der Pferdeweide) und Pflichten (ordnungsgemäße Unterhaltung der Pachtsache und Zahlung der Pacht). Rechte, die das Eigentum an der Weide betreffen, werden durch den Pachtvertrag nicht begründet.

Solange die Baumkronen und Äste auf dem Grundstück verbleiben, kann Ihnen Ihr Verpächter nicht die gesamte Weide zur Verfügung stellen. Damit ist Ihre Nutzung eingeschränkt. Theoretisch könnten Sie den Pachtzins mindern. Das aber wollen Sie wahrscheinlich nicht. Auch wenn die Bäume infolge des Orkans und damit durch höhere Gewalt auf die Weide gefallen sind, hat Ihr Verpächter gleichwohl einen Beseitigungsanspruch gegenüber dem Nachbarn. Dieser Anspruch ist nach dem Bürgerlichen...