Beim Pferdeverkauf getäuscht

Eine Bekannte wollte für uns ein Pferd verkaufen. Der Verkaufspreis sollte 8500 € betragen. Sollte sie mehr erlösen, wäre das ihre Provision. Falls weniger, sei das ihr Problem, so ihre Aussage. Sie bot das Pferd unter anderem bei eBay an. Dann hatte sie angeblich einen Käufer und wir gaben ihr den Pferdepass. Aber der Verkauf scheiterte. Die Frau forderte von uns 3000 € für ihren Aufwand. Davon war aber nie die Rede. Wir fühlen uns getäuscht.

Der Verkauf eines Pferdes durch einen Dritten im Auftrag der Eigentümer unter Vereinbarung einer Provisionszahlung dürfte als Maklervertrag einzuordnen sein. Bei einem Maklervertrag entsteht der Anspruch des Maklers auf Provisionszahlung gegenüber dem Auftraggeber dann, wenn der Makler durch seine Tätigkeiten wie Schalten einer Verkaufsanzeige, Vorstellen des Pferdes zu Proberitten etc. seinem Auftraggeber einen Kaufvertragsabschluss vermittelt hat. Kommt der Verkauf ohne Mitwirkung des Maklers oder gar nicht zustande, entsteht auch kein Anspruch auf Zahlung der Provision.

Was die Aufwendungen des Maklers...