Bahnübergang dicht – bekomme ich eine Entschädigung?

Nach Schließung eines Bahnüberganges muss ich 1 km Umweg fahren, um zu meiner gepachteten Ackerfläche zu gelangen. Der Pachtvertrag endet 2024; da es sich um Kirchenland handelt, besteht die Aussicht auf Verlängerung. Habe ich Anspruch auf Entschädigung?

Grundsätzlich wird die Schließung eines Bahnübergangs in einem Planfeststellungs-/Plangenehmigungsverfahren beurteilt. Der Beschluss bzw. die Genehmigung sehen dann auch Regelungen zu den Umwegeentschädigungen vor. Die Höhe wird in einem gesonderten Entschädigungsverfahren ermittelt.

Grundsätzlich verhält es sich jedoch so: Ein Verkehrsteilnehmer, auch ein Anlieger, hat keinen Anspruch darauf, dass eine für ihn verkehrsgünstige Situation dauerhaft erhalten bleibt. Im Rahmen des Planfeststellungs-/Plangenehmigungsverfahrens muss der Träger erläutern, warum er eine höhengleiche Kreuzung des Schienenverkehrs mit dem Straßenverkehr...