So wird es häufig gehandhabt. Zur Sicherheit wird oft der Personalausweis aus dem Portemonnaie gezückt und als Pfand hinterlegt. Das ist nicht richtig.
- Wenn das Kartenlesegerät an der Kasse nicht funktioniert, muss der Tankwart das mitteilen. Am besten natürlich, bevor der Kunde zum Zapfhahn greift. Dann haben Sie immerhin die Möglichkeit, Bargeld zu holen.
- Ihren Personalausweis dürfen Sie nicht als Pfand oder als Kaution für eine spätere Zahlung aus der Hand geben. Das Gleiche gilt beispielsweise am Tresen beim Autoverleih, für den Schlüsselpfand im Schwimmbad oder an der Rezeption im Hotel. Im Personalausweisgesetz steht: „Vom Ausweisinhaber darf nicht verlangt werden, den Personalausweis zu hinterlegen oder in sonstiger Weise den Gewahrsam aufzugeben.“
Der Personalausweis ist Eigentum der Bundesrepublik. Sie sind der Besitzer und ausweispflichtig. Einer Behörde müssen Sie den Ausweis immer vorlegen können, wenn die Ihre Identität feststellen bzw. prüfen will, etwa die Polizei, der Zoll oder ein Amt. Im Falle der Tankstelle hätte es gereicht, wenn diese Ihre Adresse aus dem Ausweis übernommen hätte, um Ihnen gegebenenfalls eine Rechnung über den offenen Betrag zu schicken.