Ja, Sie können Entschädigung von Ihrer Tante fordern. Unklar ist uns allerdings, warum Sie den Geräteschuppen errichtet haben.
1. Wir vermuten, dass Sie die Weide von der Tante gepachtet haben. Für diesen Fall bestimmt § 591 Abs. 1 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB): „Andere als notwendige Verwendungen, denen der Verpächter zugestimmt hat, hat er dem Pächter bei Beendigung des Pachtverhältnisses zu ersetzen, soweit die Verwendungen den Wert der Pachtsache über die Pachtzeit hinaus erhöhen (Mehrwert).“
Errichtet also der Pächter während eines Pachtverhältnisses mit Zustimmung des Verpächters ein Gebäude, so kann er bei Pachtende den Mehrwert ersetzt verlangen. Dabei ist auf die objektive Erhöhung des Ertragswerts abzustellen.
Sollte Ihre Tante argumentieren, dass der Schuppen für sie keinen Wert hat, würde das keine Rolle spielen. Sie muss Ihnen den objektiven Ertragswert ersetzen. Im Streitfall müsste ein Sachverständiger den Wert ermitteln.
2. Sollte kein Pachtverhältnis bestehen oder bestanden haben, kommt ein Entschädigungsanspruch aus § 951 Abs. 1 BGB in Betracht. Möglicherweise haben Sie Ihrer Tante einfach einen Gefallen getan und den Schuppen errichtet.
Dann hätten Sie den Schuppen ohne rechtlichen Grund gebaut. Dann wäre Ihre Tante objektiv bereichert, denn mit der festen Verbindung des Schuppens mit dem Grund und Boden ist er in das Eigentum der Tante übergegangen. Dadurch ist das Grundstück wertvoller geworden. Sie können den Umfang dieser Werterhöhung von Ihrer Tante entschädigt verlangen.
Auch in diesem Fall müsste ein Sachverständiger die Wertsteigerung des Grundstücks ermitteln.
(Folge 47-2020)