Anpassungsklausel im Pachtvertrag

In Pachtverträgen wünschen Verpächter oft eine Anpassungsklausel, um die Pacht im Zeitablauf erhöhen zu können. Wir verwenden die Formulierung: „Auf Verlangen wird der Pachtpreis entsprechend der Veränderung des ortsüblichen Pachtpreises angepasst, wenn diese Veränderung mehr als 10% beträgt ...“. Wir finden die Klausel zu unkonkret. Was schlagen Sie vor?

In der Tat. Die „Veränderung des ortsüblichen Pachtpreises“ kann man kaum feststellen. Die vereinbarten Pachtpreise in Landpachtverträgen werden nicht öffentlich zugänglich erfasst. Zwar schreibt das Landpachtverkehrsgesetz vor, dass Pachtverträge der Kreisstelle der Landwirtschaftskammer anzuzeigen sind, doch dies wird nicht durchgängig praktiziert. Daher fehlt es an einem Überblick.

Anpassung nach Index

Daher wird in Landpachtverträgen vielfach eine Klausel gewählt, die eine Anpassung der Pachthöhe vorsieht, wenn sich ein bestimmter Index ändert. Weit verbreitet ist die Inbezugnahme des Verbraucherpreisindex.

Doch der Verbraucherpreis nimmt einseitig nur die Ausgaben des Verpächters in den Blick. Deshalb wählt man oft...