In der Tat. Die „Veränderung des ortsüblichen Pachtpreises“ kann man kaum feststellen. Die vereinbarten Pachtpreise in Landpachtverträgen werden nicht öffentlich zugänglich erfasst. Zwar schreibt das Landpachtverkehrsgesetz vor, dass Pachtverträge der Kreisstelle der Landwirtschaftskammer anzuzeigen sind, doch dies wird nicht durchgängig praktiziert. Daher fehlt es an einem Überblick.
Anpassung nach Index
Daher wird in Landpachtverträgen vielfach eine Klausel gewählt, die eine Anpassung der Pachthöhe vorsieht, wenn sich ein bestimmter Index ändert. Weit verbreitet ist die Inbezugnahme des Verbraucherpreisindex.
Doch der Verbraucherpreis nimmt einseitig nur die Ausgaben des Verpächters in den Blick. Deshalb wählt man oft Klauseln, die auch die Belange des Pächters berücksichtigen, indem der Pachtpreis sich entsprechend der Veränderung des Indexes der Erzeugerpreise landwirtschaftlicher Produkte oder entsprechend der prozentualen Veränderung des Indexes der Einkaufspreise landwirtschaftlicher Betriebsmittel anpasst. Man kann die Indizes auch mischen. Darüber müssen sich Pächter und Verpächter verständigen.
Anpassungsanspruch vereinbaren
Um den Preis nicht ständig nachbessern zu müssen, wird häufig vereinbart, dass ein Anpassungsanspruch erst besteht, wenn sich der Index bzw. die benannten Indizes um einen bestimmten Prozentsatz, zum Beispiel 10%, verändern. Zudem wird geregelt, dass sich entweder der Pachtzins automatisch anpasst oder dass jede Partei einen Anpassungsanspruch hat, der (schriftlich) geltend gemacht werden muss.
Rechtlich ist Folgendes zu beachten: §1 des Preisklauselgesetzes verbietet es, dass der Betrag von Geldschulden ganz allgemein an die Wertentwicklung anderer Güter oder Leistungen angeknüpft wird, die mit den vereinbarten Gütern oder Leistungen nicht vergleichbar sind.
Ermessensspielraum
Es gibt aber Ausnahmen, zum Beispiel die Leistungsvorbehaltsklauseln. Danach ist es zulässig, dass eine Preisanpassungsklausel hinsichtlich des Ausmaßes der Änderung des geschuldeten Betrages einen Ermessensspielraum lässt, der es ermöglicht, die neue Höhe der Geldschuld nach Billigkeitsgrundsätzen zu bestimmen. Es sollte daher bei einer Preisanpassungsklausel vereinbart werden, dass sich zwar die Neuanpassung an der prozentualen Änderung der in Bezug genommenen Indizes orientiert, dass den Parteien aber ein Ermessensspielraum für Besonderheiten des Einzelfalls verbleiben.
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