Angeln erlaubt?

Wir haben ein Grundstück gekauft, durch das ein Bach fließt. Ein Fischereiverband hat den Bach gepachtet. Darf ich auf meinem Grundstück ohne Erlaubnis des Verbandes angeln? Dürfen Mitglieder des Verbandes mein Grundstück betreten, um dort zu angeln?

Nach § 4 Landesfischereigesetz (LFischG) steht das Fischereirecht grundsätzlich dem Eigentümer des Gewässergrundstücks zu. Ausnahmen bilden jedoch die selbstständigen Fischereirechte (§ 5 LFischG); sie gehören nicht den Eigentümern der anliegenden Grundstücke.

In § 13 LFischG ist geregelt: „Fischereirechte sind ausschließlich durch Abschluss von Fischereipacht- oder Fischereierlaubnisverträgen zu nutzen“. Ferner gilt, dass im Gebiet einer Gemeinde...