Übler Katzengeruch in Mietwohnung

Wir besitzen ein Wohnhaus mit zwei Mietparteien. In einer Wohnung hält der Mieter zwei Katzen, es riecht fürchterlich nach Katzenkot und -urin. Im Mietvertrag ist dazu nichts vereinbart. Muss der Mieter handeln?

Ohne vertragliche Regelung entspricht die Haltung zweier Katzen grundsätzlich einem ordnungsgemäßen Mietgebrauch, insbesondere wenn die Tierhaltung für Sie bei Abschluss des Mietvertrages bekannt war. Sind Ihre Rechte als Vermieter oder die Rechte der Mitmieter nicht beeinträchtigt, liegt aktuell kein sanktionsfähiges vertragswidriges Verhalten des...