400 % mehr Pacht

Unsere Stadt will ihre Flächen neu verpachten. Jetzt hat sie den Altpächtern ein Angebot unterbreitet. Danach steigt die Pacht um sage und schreibe 400 %. Wir empfinden dies als Abzocke. Darf die Stadt so viel fordern?

Im Bereich des Landpachtrechts gilt die Vertragsfreiheit. Die Parteien handeln den Pachtpreis frei aus. Es gilt das Prinzip von Angebot und Nachfrage. Daher ist es nicht Willkür, wenn der Verpächter eine exorbitant hohe Pacht fordert, sondern es ist Ausdruck seines Eigentumsrechts. Kein Pächter wird ja zum Abschluss eines solchen Vertrages gezwungen.

Die Parteien müssen jedoch das Landpachtverkehrsgesetz beachten. Nach § 2 hat der Verpächter einen Pachtvertrag der zuständigen Behörde anzuzeigen, das ist in NRW die Kreisstelle der Landwirtschaftskammer. Auch der Pächter kann den Vertrag anzeigen. Dies sollte binnen eines Monats nach Abschluss des Vertrages erfolgen. Keine Anzeige ist erforderlich, wenn Pachtverträge zwischen Ehegatten oder mit Personen geschlossen werden, die...