0,90 €/m2 für das Leitungsrecht?

1959 wurde bei uns eine 110-kV-Stromleitung gebaut. Der im Grundbuch gesicherte Schutzstreifen beträgt 38 m. Jetzt will Westnetz den Streifen auf 73 m verbreitern. Für meine Fläche bietet der Versorger 0,90 €/m2 (4,50 € Verkehrswert, davon 20 %). Ist das Angebot akzeptabel? Kann ich eine Jahrespacht fordern?

Die Errichtung und der Betrieb einer Hochspannungsfreileitung mit einer Nennspannung von 110 Kilovolt (kV) oder mehr bedarf nach § 43 Abs. 1 Energiewirtschaftsgesetz der Planfeststellung. Eine planfestgestellte Leitung müssen Sie dulden. Im Falle der rechtskräftigen Planfeststellung ist der Betreiber nach § 45 Energiewirtschaftsgesetz zur Enteignung berechtigt. Das bedeutet: In diesem Fall könnte das Leitungsrecht im Grundbuch auch gegen Ihren Willen gesichert werden.

Doch es gibt auch Fälle, bei denen der NRW-Wirtschaftsminister über die Zulässigkeit der Enteignung entscheidet. Im Ergebnis heißt das: Sie müssen den verbreiterten Schutzstreifen gegen Ihren Willen...