Zuverdienst wie berücksichtigen?

Ich bin schwerbehindert, ­beziehe Rente und erziele Einkünfte aus Land- und Forstwirtschaft. Laut Rentenversicherung darf ich die Zuverdienstgrenze, 450 €/Monat, zweimal im Kalenderjahr um einen Betrag bis zur Höhe der für einen Monat geltenden Hinzuverdienstgrenze überschreiten. Wie wird dies beim Einkommen aus Land- und Forstwirtschaft gehandhabt?

Bei einer Altersrente der gesetzlichen Rentenversicherung, die – wie in Ihrem Fall – vor Erreichen der Regelaltersgrenze bezogen wird, gilt eine Hinzuverdienstgrenze. Bei einer Vollrente beträgt die Grenze 450 €/Monat. Dabei werden Arbeitsentgelt aus einer Beschäftigung und Arbeitseinkommen aus einer selbstständigen Tätigkeit berücksichtigt.

Grundsätzlich wird auf das...