Zinsen fast komplett an Krankenkasse?

Beim Ausscheiden aus der Firma bekam ich 50.000 € aus der betrieblichen Altersvorsorge ausgezahlt. Das Geld habe ich als Spareinlage angelegt. Bei Zinsen von 2 % erlöse ich daraus 1000 €/Jahr. Von dieser Summe muss ich jetzt etwa 840 €/Jahr zusätzlich an meine Krankenkasse (AOK) zahlen. Stimmt es, dass LKK-versicherte Rentner für Zusatzeinkommen nichts abführen müssen? Wer zahlt sonst noch für Nebeneinkünfte wie Mieten, Pachten oder Kapitaleinkünfte?

Sie sind als Rentner in der gesetzlichen Rentenversicherung versicherungspflichtig. Bei versicherungspflichtigen Rentnern werden der Beitragsbemessung zur Krankenkasse zugrunde gelegt der Zahlbetrag der Rente der Rentenversicherung, der Zahlbetrag von der Rente vergleichbaren Ein­nahmen (Versorgungsbezüge) und Arbeitseinkommen. Zu den Ver­sorgungsbezügen gehören auch Renten der betrieblichen Altersversorgung. Wird – wie in Ihrem Fall – die betriebliche Altersversorgung als Einmalleistung erbracht, gilt 1/120 dieses Betrages als monatlicher Zahlbetrag der Versorgungsbezüge.

Das...