Zahlt Pflegekasse die Mahlzeit?

Ich habe den Pflegegrad 3 und beziehe Pflegesachleis­tungen. Gerne würde ich das Geld auch für Mahlzeiten von „Essen auf Rädern“ verwenden. Wie sieht die Rechts­grundlage aus?

Pflegesachleistungen werden gezahlt, wenn die zu pflegende Person in häuslicher Umgebung von professionellen Kräften gepflegt wird. Hierzu werden im Pflegegrad 3 1.298 € gezahlt. Der Anspruch umfasst neben pflegerischen Maßnahmen zwar auch Hilfen bei der Haushaltsführung, „Essen auf Rädern“ wird allerdings von der Pflegekasse nicht übernommen.

Wenn Sie zusätzlich...