Wieder Kindergeld?

Unser ältester Sohn hat im Januar 2009 seine Ausbildung beendet. Seitdem arbeitet er vollschichtig im gleichen Betrieb. Das Kindergeld wurde nicht mehr bezahlt. Nun wird er ab September eine zweijährige Technikerschule (Vollzeit) besuchen. Bekommen wir ab diesem Zeitpunkt wieder Kindergeld? Und wie wird sein Einkommen, welches er bis dahin im Jahr 2010 erzielt hat, berücksichtigt?

Grundsätzlich besteht Anspruch auf Kindergeld nur bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres. Kindergeld wird aber bis zur Vollendung des 25. Lebensjahres weitergezahlt, solange sich das Kind in einer Berufsausbildung befindet. Diese Frist verlängert sich um die Monate, die der Berechtigte Wehr- oder Zivildienst abgeleistet hat.

Als Ausbildung gilt nicht nur die (Erst)Ausbildung in einem anerkannten Ausbildungsberuf, die Ihr Sohn im Januar 2009 abgeschlossen...