Wochenblatt-Leserin Laura B. fragt: Ich bin angestellt und möchte im Nebenerwerb meine bisher verpachteten 4,5 ha Grünland und eine Forstfläche wieder selbst bewirtschaften. Muss ich in die LAK und LKK einzahlen, wenn ich meinen Nebenerwerb aufnehme? Was ist zu beachten?
Jörg Uennigmann, WLV, antwortet: Die Pflichtversicherungen in LAK und LKK setzen jeweils voraus, dass Sie ein Unternehmen oberhalb der Mindestgröße bewirtschaften. Das sind bei Acker- und Grünland 8 ha, bei Forst 75 ha. Werden sowohl land- als auch forstwirtschaftliche Flächen bewirtschaftet, wird anteilig gerechnet. Demnach erreichen Sie auch zukünftig insgesamt nur knapp 70 % der Mindestgröße und bleiben damit versicherungsfrei in beiden Bereichen. An Ihrer bisherigen Renten- und Krankenversicherung ändert sich nichts. Sie müssen die Änderung der betrieblichen Verhältnisse allerdings zur Berufsgenossenschaft melden.
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(Folge 11-2023)