Der Gesetzgeber hat Mitte 2012 die Ausbildungsumlage für Alten- und Pflegeheime beschlossen. Hintergrund: In der Vergangenheit waren zahlreiche Pflegeheime nicht bereit, junge Menschen in einem Pflegeberuf auszubilden. Andere Pflegeheime haben dies jedoch getan und viel Geld in die recht teure Ausbildung investiert. Diese Pflegeheime haben die Ausbildungskosten mit in ihren allgemeinen Pflegesatz eingerechnet und auf die Heimbewohner umgelegt.
Durch die ungleiche Kostenverteilung war eine wettbewerbswidrige Situation im Pflegebereich entstanden: Die Pflegeheime ohne Ausbildungskosten konnten die Heimplätze zum Teil wesentlich billiger anbieten als jene Heime, die ihrer Verantwortung zur Ausbildung nachkamen.
Um die Wettbewerbsnachteile auszugleichen und letzlich auch mehr Ausbildungsverhältnisse zu schaffen, hat der Gesetzgeber die Umlage beschlossen. Nunmehr müssen alle Pflegeheime einen bestimmten Satz je Heimplatz abführen. Im zweiten Schritt können sich jene Heime, die ausbilden, ihre Kosten im vollen Umfang erstatten lassen. In Westfalen-Lippe betreut der Landschaftsverband einen Fonds, der für diesen Zweck eingerichtet worden ist.
Die Pflegeheime stellen die neue Umlage den Pflegebedürftigen in Rechnung. Können sie die Pflegekosten durch eigene Einkünfte und Vermögen nicht decken, springt der Träger der Sozialhilfe ein. Wenn sich nun die Kosten der Heimunterbringung durch die Umlage erhöhen, übernimmt in der Regel der Sozialträger (in Ihrem Fall der Kreis) die höheren Kosten.
Der Sozialhilfeträger leitet die Ansprüche des Pflegebedürftigen auf sich über. Im nächsten Schritt wird er versuchen, die unterhaltspflichtigen Personen zur Kasse zu bitten. Das sind der Ehegatte und die Kinder des Pflegebedürftigen. Sie müssen aber nur Unterhalt zahlen, wenn sie über entsprechende Einkünfte verfügen. Wie die Unterhaltsansprüche im Einzelnen berechnet werden, ist kompliziert. Wie das in Ihrem Fall aussieht, wird Ihnen das Sozialamt des Kreises mitteilen können.