Weniger Rente wegen Miete und Pachteinnahmen?

Ich bin Nebenerwerbslandwirt, Jahrgang 1954, und möchte mit 63 Jahren und vier Monaten vorzeitig in Rente gehen. Neben meiner Rente werde ich Einkünfte aus einem Wohnhaus (privat vermietet) sowie Pachteinkünfte von meinen Flächen beziehen. Werden diese Einkünfte auf meine Rente angerechnet?

Bis zum Erreichen der Regelaltersgrenze, bei Ihnen 65 Jahre und acht Monate, da Sie 1954 geboren sind, gilt bei der Altersrente in der gesetzlichen Rentenversicherung eine Hinzuverdienstgrenze. Sie beträgt kalenderjährlich 6.300 €. Dabei sind Arbeitsentgelt, Arbeitseinkommen und vergleichbares Einkommen zu berücksichtigen.

Arbeitseinkommen liegt vor, wenn steuerlich Einkünfte aus selbstständiger...