Welche Abzüge bei vorzeitiger Rente?

Mein Arbeitgeber hat mir (Jahrgang 1955) angeboten, die Altersteilzeit zu nutzen. Ich könnte dann mit 63 Jahren und neun Monaten in Rente gehen (35 Versicherungsjahre) oder zwei Jahre mit Arbeitslosengeld 1 bis zum regulären Renteneintritt überbrücken. Alle Flächen meines Hofes sind verpachtet. Auf dem Dach ist eine PV-Anlage installiert. Würden diese Einkünfte auf meine Rente angerechnet?

Wir gehen davon aus, dass Sie steuerlich aus der Verpachtung Ihrer Flächen Einkünfte aus Land- und Forstwirtschaft und aus dem Betreiben der PV-Anlage Einkünfte aus Gewerbebetrieb erzielen.

Beim Bezug von Arbeitslosengeld wird zwar Einkommen aus einer selbstständigen (Erwerbs-)Tätigkeit, zu dem auch die vorgenannten Einkünfte gehören, angerechnet, wobei ein Freibetrag von 165 €/Monat gilt. Hat der Arbeitslose in den letzten 18 Monaten vor Entstehung des Anspruchs auf Arbeitslosengeld neben seiner Beschäftigung diese Erwerbstätigkeit mindestens jedoch zwölf Monate ausgeübt, bleibt sein Einkommen anrechnungsfrei. Allerdings nur bis zu dem Betrag, der in den letzten zwölf Monaten vor der Entstehung des Anspruchs auf Arbeitslosengeld...