Warum darf die Ehefrau Hof nicht pachten?

Mein berufsunfähiger Mann (52) bezieht Erwerbsminderungsrente der Alterskasse. Um die Rente zu bekommen, musste er den Hof (20 ha) verpachten. Laut Alterskasse durfte ich als Ehefrau (48, berufstätig in Teilzeit) den Betrieb nicht pachten. Wa­rum werde ich benachteiligt? Andere Ehefrauen dürfen doch pachten, damit der Gatte die Rente bekommt?

Seit Einführung der Alterssicherung der Landwirte ist die Abgabe des Betriebes, genauer die Abgabe der vorher bewirtschafteten Flächen, Voraussetzung für die Erwerbsminderungs- oder Altersrente. Mit der Abgabe verfolgt der Gesetzgeber das Ziel, dass insbesondere die Altersstruktur auf den Höfen verbessert wird.

Die Abgabe an den Ehegatten war lange...