Wann Anspruch auf „Vollrente“?

Ich war früher Arbeitnehmer und beziehe seit dem Jahr 2004 eine Erwerbsminderungsrente von der gesetzlichen Rentenversicherung. Ich bin Jahrgang 1953. Ab wann habe ich Anspruch auf Vollrente?

Wir gehen davon aus, dass Sie mit „Vollrente“ die Altersrente der gesetzlichen Rentenversicherung meinen. Das Zugangsalter für eine Regel­altersrente wird bekanntlich auf das 67. Lebensjahr angehoben. Die Neuregelung hat für Versicherte begonnen, die ab dem Jahr 2012 eine Regelaltersrente beziehen. Dabei wird eine Übergangsregelung angewandt. Da Sie 1953 geboren sind,...