Sollten Sie den Wald Ihres Mannes pachten, werden Sie auch Einnahmen aus der Bewirtschaftung des Waldes erzielen. Diese werden unter Berücksichtigung der zu zahlenden Pacht aber wohl nicht so hoch sein, dass Ihre Versicherungspflicht bei der derzeitigen gesetzlichen Krankenkasse endet. Dies wäre nur dann der Fall, wenn die Bewirtschaftung des Waldes als eine hauptberufliche Tätigkeit angesehen werden
müsste.
Im Übrigen müssten Sie keine Beiträge aus den land- und forstwirtschaftlichen Einkünften zahlen. Dieses Arbeitseinkommen aus einer selbstständigen Tätigkeit wird für Sie als versicherungspflichtige Beschäftigte nicht berücksichtigt.
Als Rentner muss Ihr Ehemann aus den Pachteinnahmen dann Krankenkassenbeiträge zahlen, wenn er bei einer außerlandwirtschaftlichen Krankenkasse versichert ist und die Pachteinnahmen steuerliche Einkünfte aus Land- und Forstwirtschaft sind. Der Beitrag würde in diesem Fall 15,5 % der land- und forstwirtschaftlichen Einnahmen betragen.
Zur Höhe einer ortsüblichen Pacht für den Wald können wir Ihnen keine Angaben machen. Denn hier kommt es auf viele unterschiedliche Fakten an, die uns nicht bekannt sind. Bitte erkundigen Sie sich beim Waldbauernverband oder fragen Sie beim zuständigen Regionalforstamt nach.