Waisenrente und Kindergeld?

Meine Enkel werden im November 20 Jahre alt. Der eine ist im dritten und der andere im zweiten Lehrjahr. Da sie Waisen sind, erhalten sie Waisengeld und zurzeit noch Kindergeld. Wie lange bekommen sie diese Gelder? Hängt das vom Alter oder von der Ausbildung ab?

Der Anspruch auf Halb- oder Vollwaisenrente besteht grundsätzlich bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres. Wenn und solange sich der Waise in einer Schulausbildung oder Berufsausbildung befindet, verlängert sich dieser Zeitraum bis zur Vollendung des 27. Lebensjahres. Über das 18. Lebensjahr hi­naus können Waisenrenten außerdem für Übergangszeiten zwischen...