Vom Neben- in den Haupterwerb wechseln?

Ich bin 1956 geboren, verheiratet, seit Mitte 1970 als Angestellter beschäftigt. Bei der Pachtung des Hofes von meinen Eltern (1991) habe ich mich von der Alterskasse befreien lassen. Jetzt überlege ich, ob ich meinen Hof (20 ha) bis zum Rentenalter hauptberuflich weiterführe. Sollte ich dann freiwillige Beiträge in die Rentenversicherung zahlen? Oder in die Alterskasse wechseln? Meine berufstätige Frau zahlt eigene Sozialbeiträge.

Der geplante Wechsel in den landwirtschaftlichen Vollerwerb bedeutet, dass Sie Ihr langjähriges Beschäftigungsverhältnis beenden werden. Damit endet auch die Versicherungspflicht in der gesetzlichen Rentenversicherung.

Doch Sie könnten weiter freiwillige Beiträge in die Rentenversicherung zahlen. Davon raten wir aber eher ab, weil Sie die Anwartschaft auf eine Altersrente mit Erreichen Ihrer Regelaltersgrenze (65 Jahre und zehn Monate) schon lange erreicht haben, insoweit also kein Grund für die Entrichtung von freiwilligen Beiträgen besteht. Da die „Rendite“ in der Rentenversicherung nicht besonders attraktiv ist, sollten...