Sollten Sie im Alter pflegebedürftig werden, können hohe Kosten entstehen. Am teuersten wird es, wenn Sie in ein Pflegeheim gehen. Den Großteil der Kosten trägt zwar die gesetzliche Pflegeversicherung, den Rest müssen Sie bzw. Ihre Ehefrau aber selbst tragen.
Ihre Einnahmen aus Rente und Miete müssten Sie für die Pflege einsetzen. Reicht das nicht aus, müssen Sie Ihr Vermögen verwerten. Daraus folgt: Sie können Ihr Vermögen nur „schützen“, indem Sie es beizeiten abgeben. Erörtern Sie zunächst mit einem Experten, inwieweit Sie Ihr Vermögen bei einer Pflege beanspruchen müssen. Vielleicht können Sie die Kosten einer Heimunterbringung ja durch Ihre eigenen Einnahmen zusammen mit den Leistungen der Pflegeversicherung decken.
Allerdings, nicht durch jede Abgabe ist Ihr Vermögen geschützt. Tritt Hilfsbedürftigkeit ein, kann der Sozialhilfeträger einen Anspruch auf Schenkungswiderruf auf sich überleiten und geltend machen. Dieser Anspruch besteht, wenn zwischen Schenkung und Hilfsbedürftigkeit noch keine zehn Jahre verstrichen sind.
Also: Liegt die Schenkung länger als zehn Jahre zurück, kann das Sozialamt bei den Beschenkten nichts mehr holen. Nach Ablauf der zehn Jahre ist das Vermögen der Familie „geschützt“.
Weit verbreitet ist daher folgende Lösung: Die Eltern übertragen das Vermögen an die Kinder, doch sie behalten sich das Nießbrauchsrecht vor. Ebenso ist es bei der klassischen Hofübergabe: Hier wird das Vermögen zu Eigentum auf eines der Kinder übertragen, die Altenteiler behalten sich unter anderem ein Wohnungsrecht vor. Auch hier läuft die Zehn-Jahres-Frist.
Ein Nießbraucher zieht weiter den Nutzen aus dem Vermögen, trägt aber auch alle Lasten. Er muss also für Reparaturen und Instandhaltungen eintreten und die öffentlichen Abgaben entrichten. Dafür kann er weiter in dem Objekt wohnen und es sogar vermieten.
Unser Rat: Suchen Sie zunächst in Ihrer Familie das Gespräch. Danach könnten Sie mit Ihren Kindern einen Erbauseinandersetzungsvertrag schließen. Offenbar ist noch unklar, wie Sie Ihr Vermögen aufteilen wollen. Möglicherweise möchte Ihre Tochter auf dem Hof bleiben. Dann sollten Sie das Vermögen auf Ihre Tochter übertragen und gleichzeitig überlegen, wie man den Sohn gerecht abfinden könnte.
Ihre Tochter, die zu Hause bleibt, sollte Ihnen eine monatliche Barrente und ein Wohnungsrecht zusichern. Dann könnten Sie und Ihre Ehefrau im Alter sorgenfrei leben. Ihr Vermögen wäre geschützt und die Zehn-Jahres-Frist läuft an.
(Folge 29-2018)