Die Pflegekasse erfüllt den Leistungsanspruch der in einem Pflegeheim untergebrachten pflegebedürftigen Versicherten durch Zahlung der Leistung an das Pflegeheim. Eine Abwesenheit im Pflegeheim kann Auswirkungen auf die Höhe der Leistung der Pflegekasse haben. Deshalb ist eine Information der Pflegekasse über die Dauer der Abwesenheit erforderlich. Eine Genehmigung der Pflegekasse, das Altenheim verlassen zu dürfen, ist nicht erforderlich. Ob und gegebenenfalls welche Informationspflichten gegenüber dem Altenheim bestehen, entzieht sich unserer Kenntnis. Diesbezüglich sollten Sie jedoch Rücksprache mit dem Altenheim nehmen.