Unterhaltszahlung wie verrechnen?

Meine geschiedene Frau bezieht ein um ein Drittel höheres Einkommen als ich. Unsere beiden Mädchen, 12 und 15 Jahre, wohnen bei mir. Meine Frau zahlte mir Unterhalt nach mündlicher Vereinbarung. Nun ist die ältere Tochter zur Mutter gezogen, die jüngere wird bei mir bleiben. Wie müssen wir die Zahlungen verrechnen?

Der Umstand, dass nach der Scheidung jeder Elternteil ein Kind in seinem Haushalt versorgt, ändert an der bestehenden Unterhaltspflicht für das jeweils bei dem anderen Elternteil lebende Kind nichts. Das heißt, dass jeder Elternteil grundsätzlich verpflichtet ist, an den anderen Elternteil Kindesunterhalt zu zahlen. Der insoweit bestehende Unterhaltsanspruch des Kindes richtet sich – wie sonst auch – erstens nach dem Alter des Kindes und zweitens nach dem anrechenbaren Einkommen des verpflichteten Elternteils.

Haben beide Elternteile gleich hohe Einkommen und befinden sich beide Kinder in der gleichen Altersstufe der Düsseldorfer Tabelle, dann sind...