Riester-Zulage verloren?

Durch den Beitrag im Wochenblatt in Folge 3/2012 bin ich auf meinen Riester-Vertrag aufmerksam geworden. Meine Bemühungen zum Erhalt meiner Prämie waren bisher jedoch erfolglos, angeblich wegen Fristablauf. Dabei hat die Zulagenstelle den Fehler zu verantworten. Macht es Sinn, gegen den Ablehnungsbescheid zu klagen?

Wir kennen den gesamten Schriftwechsel nicht, das heißt die Rückbuchung mit Begründung der zurückgeforderten Zulagen und die gesamte Stellungnahme der Deutschen Rentenversicherung. Deshalb können wir Ihre Anfrage nur allgemein beantworten.

Gesetzlich geregelt ist Folgendes: Die Zulagenstelle ist berechtigt, unberechtigte Zulagen wieder einzufordern. Dies hat sie zu begründen. Erfolgt die Begründung, hat der Versicherte ein Jahr Zeit, gegen die Rückforderung in Form eines Festsetzungsantrages Einspruch zu erheben. Die Berechtigung...