Rentenantrag: Krankenkasse wechseln?

Meine Frau ist seit 1995 Pflichtmitglied der Alterskasse und über meine Krankenkasse (TK) als Familienangehörige krankenversichert. Zusammen betreiben wir eine PV-Anlage. Ende 2020 will sie ihre Renten bei der Alterskasse und der Deutschen Rentenversicherung beantragen. Stimmt es, dass sie mit dem Rentenantrag Zwangsmitglied der LKK wird? Wie können wir dies verhindern?

Wer bislang gesetzlich kranken­versichert war, wird nach der ­sogenannten „Neun-Zehntel-Belegung“ in die Krankenversicherung der Rentner aufgenommen, wenn er seit der erstmaligen Aufnahme einer Erwerbstätigkeit bis zur ­Rentenantragstellung mindestens neun Zehntel der zweiten Hälfte dieses Zeitraumes als Mitglied oder als Familienversicherter versichert war.

Ihre Ehefrau ist bereits seit 1995, also seit 25 Jahren, über Sie in der Techniker Krankenkasse (TK) familienversichert. Damit dürfte sie zweifellos die Neun-Zehntel-Belegung erfüllen.

Wird zugleich eine Rente der Alterskasse (LAK) und von der Deutschen Rentenversicherung bezogen, besteht eine Versicherungskonkurrenz. Das heißt: Weil Ihre Frau Renten aus beiden Systemen bezieht, könnte die...