Renten­abschlag?

Ab April 2018 kann ich, Jahrgang 1954, bei der Alterskasse als langjährig Versicherter ohne Abzüge in Rente gehen. Daneben erhalte ich Rente von der Rentenversicherung. Hier jedoch soll ich erst ab August 2020 ohne Abzüge mit 65 Jahren und acht Monaten Rente bekommen. Ansonsten – wenn ich beide Renten ab April 2018 beanspruche – müsste ich in der gesetzlichen Rentenversicherung einen Abschlag von 0,3 %/Monat in Kauf nehmen. Warum ist das so?

Sie haben uns Ihren Versicherungsverlauf bei der Deutschen Rentenversicherung nicht vorgelegt. Deshalb können wir Ihnen die Antwort nur unter Vorbehalt geben. Offensichtlich ist es aber so, dass Sie in der Alterssicherung der Landwirte (Alterskasse) die Vo­raussetzungen für eine vorzeitige Altersrente für langjährig Versicherte...