Ihre Frau bezieht eine Erwerbsminderungsrente der Deutschen Rentenversicherung. Hier gilt in der Tat eine Hinzuverdienstgrenze. Bei einer Rente wegen voller Erwerbsminderung beträgt diese Grenze 450 €/Monat.
Für die Hinzuverdienstgrenze werden Arbeitsentgelt aus einer Beschäftigung und Arbeitseinkommen aus einer selbstständigen Tätigkeit berücksichtigt. Bei dem „450-€-Job“ erzielt Ihre Ehefrau Arbeitsentgelt. Doch sie wird die relevante Hinzuverdienstgrenze nicht überschreiten, deshalb wird ihre Erwerbsminderungsrente nicht entfallen.
Ihre Frau ist aktuell als Rentnerin krankenversicherungspflichtig. Dabei wird von beiden Renten, die Ihre Ehefrau bezieht, ein Beitrag einbehalten und an die Krankenkasse abgeführt. Beim „450-€-Job“ zahlt der Arbeitgeber eine Pauschale von insgesamt 30 %. Darin ist auch der Krankenkassenbeitrag enthalten. Ihre Frau muss als 450-€-Jobberin also keine weiteren Krankenversicherungsbeiträge zahlen.