Rente gekürzt?

Alle Flächen meines Hofes sind verpachtet. Nur 14 ha Wald bewirtschafte ich selbst. Für die Erlöse aus dem Holzverkauf sowie die Pachten lasse ich eine Gewinn- und Verlustrechnung erstellen. Ich bin Nebenerwerbslandwirt, 1954 geboren. Im Dezember 2017 will ich mit 63 Jahren ohne Abzüge in Rente gehen. Werden die Einkünfte aus Land- und Forstwirtschaft auf meine Rente angerechnet?

Sie meinen die Altersrente für besonders langjährig Versicherte, die bei einer Wartezeit (Beitragszeit) von 45 Jahren ohne Rentenkürzung in Anspruch genommen werden kann. Für Personen, die vor 1953 geboren wurden, ging dies mit Vollendung des 63. Lebensjahres; für Personen, die wie Sie 1954 geboren wurden, gilt dies ab einem Alter von 63 Jahren und 4 Monaten.
Doch Sie müssen Folgendes berücksichtigen: Bei einer Altersrente der gesetzlichen Rentenversicherung gilt bis zum Erreichen der Regelaltersgrenze eine Hinzuverdienstgrenze. Sie (Geburtsjahr 1954) erreichen die Regelaltersgrenze mit 65 Jahren und 8...