Da Sie im Oktober 2012 65 Jahre alt werden, beträgt Ihr Renteneingangsalter 65 Jahre und ein Monat. Bei Vorliegen aller Voraussetzungen haben Sie deshalb ab 1. Dezember 2012 Anspruch auf die Altersrente.
Es gibt keine gesetzliche Frist, nach der vor Erreichen der Regelaltersgrenze der Antrag auf die Rente gestellt werden muss. Ein Antrag vier Monate vor Rentenbeginn ist genauso wirksam wie zwei Monate vorher. Es gilt nur die Faustformel, dass der Antrag etwa drei Monate vorher gestellt werden sollte, damit der Rentenversicherungsträger – hier die Landwirtschaftliche Alterskasse – so viel Zeit für die Bearbeitung des Antrages hat, dass die Rente mit Rentenbeginn auch tatsächlich zur Auszahlung gelangen kann. Das hängt auch damit zusammen, dass häufig im laufenden Antragsverfahren Klärungsbedarf besteht, der die Bearbeitung verzögert.