Pflegewohngeld bei Heimunterbringung?

Ein Pflegebedürftiger, Pflegegrad 2, besitzt 50 % eines Hauses, der Rest gehört den Kindern. Er hat sonst kein Vermögen, die Kinder haben Bruttoeinkünfte von unter 100.000 €. Seine Rente beträgt 1.400 €. Hat er Anspruch auf Pflegewohngeld bei Heimunterbringung?

Die bei einer stationären Pflege entstehenden Kosten setzen sich aus den Kosten für Unterkunft, Verpflegung, Investitionskosten (für Anschaffung und Erhalt der Gebäude) und der Pflege zusammen. Nur zu den Pflegekosten gibt die gesetzliche Pflegeversicherung einen Zuschuss. Die Kosten für Unterkunft und Verpflegung sowie die Investitionskosten tragen die Bewohner selbst.

In NRW können Personen bei vollstationärer Pflege die (anteilige) Übernahme der Investitionskosten als Pflegewohngeld beantragen. Es wird in Abhängigkeit von...