Pflegeheim: Haus verkaufen?

Meine Frau (kein Einkommen) liegt im Pflegeheim. Monatlich werden Zuzahlungen von etwa 1.000 € fällig. Daher sind die Ersparnisse bei meiner kleinen Rente von 1.350 € bald aufgebraucht. Wir besitzen ein altes Haus im Außenbereich (130 m2), etwa 100 Jahre alt, letzte Renovierung 1970. Muss ich das Haus verkaufen? Wie hoch ist das Schonvermögen, welches nicht angetastet werden darf?

Ihre Ehefrau wird bald einen Antrag auf Leistungen der Sozialhilfe stellen müssen. Das Sozialamt wird den Zuzahlungsbetrag von 1.000 € dem Pflegeheim gegenüber aufbringen, dann aber Einkommen und Vermögen Ihrer Ehefrau als Sozialhilfeempfängerin vereinnahmen und Ansprüche Ihrer Frau Dritten gegenüber für sich geltend machen. Folgendes ist zu berücksichtigen:

  • Über Einkommen verfügt Ihre Ehefrau nicht. Allerdings besitzt Ihre Ehefrau Vermögen, denn ihr gehört zur Hälfte das Wohnhaus. Jedoch darf gemäß § 90 Abs. 2 SGB XII die Sozialhilfe nicht von dem Einsatz oder der Verwertung bestimmter Vermögensgegenstände abhängig gemacht werden. Dazu zählt beispielsweise ein angemessener Hausrat, auch Familien- und Erbstücke, deren Veräußerung für die Sozialhilfeempfängerin oder ihre Familie eine besondere Härte bedeuten würde, des Weiteren ein angemessenes Hausgrundstück,...