Pächter zahlt nicht

Meine Mutter, 92, hat alle Flächen verpachtet. Einer der Pächter hat jetzt versäumt, die Pacht zu überweisen. Mutter lebt im Pflegeheim und benötigt das Geld für ihren Lebensunterhalt. Sie möchte nicht, dass ich dem Pächter gleich eine Mahnung schicke.

Aufgrund des Landpachtvertrages steht Ihrer Mutter die Pacht zu. Wie die meisten Forderungen unterliegt auch dieser Anspruch der Verjährung; es gilt eine dreijährige Frist, die am Jahresende des Jahres beginnt, in dem die Forderung entstanden ist. Vielfach ist die Pacht im Herbst (Oktober/November) im Nachhinein für ein Pachtjahr zu zahlen (§ 587 BGB). Zahlt der Pächter nicht, kann der Verpächter das...