Der für Ihre Rente der Landwirtschaftlichen Alterskasse (LAK) erforderliche neunjährige schriftliche Pachtvertrag läuft am 31. Oktober 2011 aus. Für die weitere Verpachtung der früher von Ihnen bewirtschafteten Flächen gibt es keine gesetzlichen Mindestanforderungen. Sie sind deshalb bei der Dauer des neuen Pachtvertrages nicht gebunden.
Ferner dürfen Sie einzelne Flächen auch an Personen verpachten, die reine Hobbylandwirte sind oder bisher keine Landwirtschaft betrieben haben.
Wir weisen aber darauf hin, dass bei diesen Personen unter Umständen eine Versicherungspflicht zur Landwirtschaftlichen Alterskasse oder Landwirtschaftlichen Krankenkasse (LKK) eintritt, soweit die dann bewirtschaftete Fläche die Mindestgröße von 8 ha LN (Landwirtschaftliche Nutzfläche) erreicht.