Pachten angeben?

Als Rentner, 65, bin ich in der gesetzlichen Krankenkasse versichert. Unseren Hof, 8 ha, haben wir verpachtet. Jetzt hat mir die Krankenkasse einen Fragebogen geschickt. Sie will wissen, welche zusätzlichen Einnahmen ich erziele. Muss ich meine Pachterlöse angeben? Meine Frau ist ebenfalls Rentnerin. Sie war früher bei mir familienversichert, musste dann aber in die LKK wechseln.

Bei pflichtversicherten Rentnern werden der Beitragsbemessung die Rente der gesetzlichen Rentenversicherung, der Rente vergleichbare Einnahmen und Arbeitseinkommen zugrunde gelegt. Zu den der Rente vergleichbaren Einnahmen gehört auch die Rente der Alterskasse. Arbeitseinkommen liegt dann vor, wenn es steuerlich so bewertet wird.

Soweit die Einnahmen aus der Verpachtung Ihres Hofes steuerlich als Einkünfte aus Land- und Forstwirtschaft gewertet werden, liegt Arbeitseinkommen vor. Dieses ist dann der Fall, wenn der Betrieb steuerlich nicht...