Pachteinkünfte – wird Rente gekürzt?

Ich bin Jahrgang 1958, seit 40 Jahren gesetzlich rentenversichert. 30 ha habe ich verpachtet (laut Steuerbescheid 21.000 € Einkünfte/Jahr). 7 ha bewirtschafte ich selbst (Einkünfte 3.000 €). Ich plane, mit 63 vorzeitig in Rente zu gehen (Rente brutto 2.000 €). Werden die Pacht-einkünfte auf meine Rente angerechnet?

Langjährig und besonders langjährig Versicherte können auch schon vor Erreichen ihrer Regelaltersgrenze in der gesetzlichen Rentenversicherung eine Altersrente beziehen. Wer die vorzeitige Altersrente voll erhalten möchte, muss jedoch die Hinzuverdienstgrenze von 6.300 €/Jahr beachten. Wer mehr verdient, dem wird pro Monat ein Zwölftel des Betrages, der über 6.300 € hinausgeht, zu 40 % auf die Rente angerechnet. Unter die Hinzuverdienstgrenze fallen der jährliche Bruttoverdienst sowie als Arbeitseinkommen der jährliche steuerrechtliche Gewinn aus selbstständiger Arbeit, Gewerbebetrieb, Land- und Forstwirtschaft sowie vergleichbares Einkommen. Auch die Einnahmen aus der Verpachtung (steuerlich „Land- und Forstwirtschaft“) zählen zum „Arbeitseinkommen“ und werden angerechnet.

Sie erzielen Gesamteinkünfte von 24.000 €/Jahr (21.000 € aus Verpachtung + 3.000 € aus Bewirtschaftung). Sie überschreiten die Hinzuverdienstgrenze (6.300...