Nachzahlen für Schulzeit?

Ich bin Jahrgang 1968 und habe vom 1. August 1984 bis 31. Juli 1986 eine Berufsfachschule besucht. Bis zum 45. Lebensjahr kann ich Beiträge in die Rentenversicherung für den Schulbesuch nachzahlen, und zwar für etwa zehn Monate: Das würde mich pro Monat 79,50 € kosten. Lohnt sich das?

In der gesetzlichen Rentenversicherung sind Zeiten des Besuchs einer Schule, Fachschule oder Hochschule nach dem vollendeten 17. Lebensjahr Anrechnungszeiten. Sie können auf Grundlage der später in der Rentenversicherung gezahlten Beiträge (Beitragszeiten) im Wege einer Gesamtleistungsbewertung rentenerhöhend wirken.

Das Gesetz sieht vor, dass Rentenversicherte für Zeiten einer schulischen Ausbildung nach dem vollendeten 16. Lebensjahr, die nicht...