Nach Rentenbeginn keine Beihilfe?

Als ehemaliger Beamter habe ich Anspruch auf Beihilfe. Meine Frau, die eine kleine Rente bezieht, hatte bislang ebenfalls Anspruch auf die Beihilfe. Die Rentenversicherung führt von ihrer Rente einen Betrag an die Krankenkasse ab. Jetzt behauptet die Beihilfestelle, meine Frau sei seit Rentenbeginn im März 2014 pflichtversichert und daher nicht mehr beihilfeberechtigt. Trifft das zu? Und kann sie sich von der Krankenversicherungspflicht befreien lassen?

Seit Rentenbeginn ist Ihre Ehefrau in der gesetzlichen Rentenversicherung pflichtversichert. Sie hat somit gegenüber ihrer Krankenkasse Anspruch auf die wesentlichen Leistungen, für die sie bis zu ihrem Rentenbeginn beihilfeberechtigt war.

Pflichtversicherte in der Rentenversicherung sind zwar nicht gänzlich von der Beihilfe ausgeschlossen. Bei den wesentlichen Leistungen wird die...