Muss Ex-Frau auch zahlen?

Meine Frau ist vom Hof gezogen, wir sind mittlerweile geschieden. Unser Sohn, 23, studiert, er bekommt kein BAföG. Jetzt soll ich 476 € Unterhalt (640 € Regelsatz abzüglich 164 € Kindergeld) für ihn zahlen. Meine Ex-Frau arbeitet halbtags und will sich nicht beteiligen. Wie kann ich reagieren? Wie wird der Unterhalt des Sohnes, der am Studienort wohnt, berechnet?

Volljährige Kinder, die in einem eigenen Haushalt leben und studieren, haben einen Unterhaltsbedarf von 640 €/Monat. Auf diesen Bedarf wird das gesetzliche Kindergeld von zurzeit 164 € angerechnet. So verbleibt ein ungedeckter Bedarf von 476 €. Diesen Betrag haben die Eltern des Kindes anteilig zu zahlen, sofern sie unterhaltsrechtlich leistungsfähig sind. Das bedeutet: Beide Elternteile haften für den Kindesunterhalt und zwar nach dem Verhältnis ihrer anrechenbaren Einkommen, abzüglich eines angemessenen Selbstbehaltes von...